Nach der Einführung der neuen Reitabzeichen vor einiger Zeit, haben viele Reiter noch Schwierigkeiten, den Überblick zu bewahren. Die Bezeichnung kleines und großes Hufeisen oder Reitabzeichen gibt es so nicht mehr und auch wurde das ein oder andere Abzeichen hinzugefügt. Die Reitabzeichen im Überblick und was du darüber wissen solltest, erklären wir dir in diesem Beitrag.
Wieso brauchst du die Reitabzeichen überhaupt?
Der Grundgedanke der Reitabzeichen besteht darin, dem Reiter, aber auch Fahrer oder Voltigierer, das Lernen in kleinen Schritten zu ermöglichen und so seine Fortschritte zu dokumentieren. Mit jedem Reitabzeichen steigen die Anforderungen, was wiederum zur Ausbildungsüberprüfung dient.
Dies ist unabhängig vom Turniersport zu betrachten und soll vielmehr als Motivation gesehen werden, sich mit dem Pferd weiterzubilden. Das bedeutet, dass auch als nicht Turnierreiter das Absolvieren eines Reitabzeichens sinnvoll sein könnte. Sie sind für jeden Ausbildungsstand ausgelegt und werden altersgerecht geprüft. Möchtest du in den Turniersport einsteigen und dort weiterkommen, sind die Reitabzeichen Grundvoraussetzung.
Neben der praktischen Überprüfung des reiterlichen Könnens, wird auch eine Theorieprüfung abgelegt. Sie wird als Stationsprüfung durchgeführt, welche dazu dienen soll zu überprüfen, ob der Prüfling sein theoretisches Wissen auch praktisch anwenden kann. Es ist nicht mehr wie früher die klassische Frage-Antwort-Prüfung, sondern der Prüfer lässt sich alles direkt am Pferd oder in der Reitbahn zeigen und beantworten.
Durch diese Art der Prüfung wird sichergestellt, dass du den Umgang mit dem Pferd beherrscht und wichtiges theoretisches Wissen abgefragt, was wiederum zum Tierschutz beiträgt.
Reitabzeichen 10-6
Die Reitabzeichen 10-6 sind vor allem für Kinder, Jugendliche oder Reitanfänger ausgelegt. Sie können in beliebiger Reihenfolge durchgeführt und auch übersprungen werden. Mit den Reitabzeichen 10-6 soll der Reiter von den ersten reiterlichen Erfahrungen bis zu einer soliden Grundausbildung begleitet werden, um so zum Beispiel eine gute Voraussetzung für eine Teilnahme an Turnieren zu schaffen. Die Prüfungsatmosphäre bereitet den Reiter gut auf die ersten WBO-Starts vor, für die noch keine Jahresturnierlizenz notwendig ist.
Die Stationsprüfung ist auch bei diesen Reitabzeichen ein Bestandteil und testet den Prüfling je nach Schwierigkeitsgrad von Pferdepflege, Bodenarbeit über Bahnregeln, Rassen, Fellabzeichen bis zu den ethischen Grundsätzen sowie zu Wissen über Pferdehaltung. Bei diesen Abzeichen gibt es keine Noten bei der Prüfung, sondern “Bestanden” oder “Nicht Bestanden”. Bei einer nicht bestandenen Prüfung kann diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Den alten Abzeichen, wie dem kleinen und großen Hufeisen, wurden noch zwei weitere Schritte hinzugefügt. So startet das Reitabzeichen 10 mit dem Reiten an der Longe oder geführt im Schritt und Trab (Leichttraben und Aussitzen). Die Anforderungen sind ähnlich zu denen eines Führzügelwettbewerbs und es ist sogar das Reiten mit einem Longiergurt erlaubt.
Der nächste Schritt ist das Frei-Reiten, welches beim Reitabzeichen 9 geprüft wird. Früher als kleines Hufeisen bekannt, wird hier das Reiten in der Gruppe in den drei Grundgangarten abverlangt.
Das Reitabzeichen 8 ist ein Zwischenschritt zwischen dem früheren kleinen und großen Hufeisen. Der Prüfling muss sein Pferd oder Pony nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an der Klasse E vorstellen und das Reiten ohne Steigbügel ist in der Regel ebenso ein Bestandteil. Zur Vorbereitung auf den Springsport ist eine Teilprüfung das Reiten im leichten Sitz und ein Geschicklichkeitsparcours.
Das große Hufeisen wurde durch das Reitabzeichen 7 ersetzt. Bei der Teilprüfung Dressur wird eine Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E gefordert, welche einzeln oder zu zweit geritten werden kann. Außerdem ist das Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ein weiterer Bestandteil, der mit dem Reiten im Gelände verbunden werden sollte.
Das letzte Reitabzeichen, das sogenannte “Motivationsabzeichen”, ist das der Klasse 6. Hier muss der Prüfling eine Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an die Klasse E (einzeln oder zu zweit) absolvieren, ohne Steigbügel in allen drei Grundgangarten reiten und die ersten niedrigen Hindernisse überwinden. Ebenso sollte auch hier das Geländereiten mit abgeprüft werden.
Reitabzeichen 5-1
Für jeden Turnierreiter in Deutschland ist das Absolvieren des Reitabzeichens 5, den meisten noch bekannt als kleines Reitabzeichen oder DRA Kl. IV, früher oder später ein Muss. Denn nur mit einem bestandenen Reitabzeichen dieser Klasse kannst du dich in die Leistungsklasse 6 einstufen lassen und eine Jahresturnierlizenz beantragen, welche Grundvoraussetzung für die Teilnahme an LPO-Turnieren ist.
Das RA 4 ist dann wiederum in der weiterführenden Ausbildung des Reiters Voraussetzung, um in die Leistungsklasse 5 zu kommen. Im Gegensatz zu früher, kannst du bei den neuen Reitabzeichen unter gewissen Voraussetzungen die Prüfung disziplinspezifisch ablegen.
Eine Prüfung gilt dann als erfolgreich, wenn die Durchschnittsnote der praktischen Stationen nicht unter 5,5 liegt (bei den disziplinspezifischen Abzeichen bei 6,0), keine Einzelnote einer Teilprüfung unter 5,0 und die Stationsprüfung außerdem mit einem “Bestanden” absolviert wurde. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Das Tragen eines Turnieroutfits bei den Prüfungen von Reitabzeichen 5-1 ist erwünscht. Außerdem ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, für die Teilnahme an diesen Reitabzeichen Voraussetzung.
Reitabzeichen 5
Das Reitabzeichen 5 ist, wie schon erwähnt, ein wichtiger Schritt für alle Turnierreiter. Ab 21 Jahren und im Besitz des RA 6 und RA 7 kannst du, im Gegensatz zu früher, das Reitabzeichen 5 gleich disziplinspezifisch in Dressur, Springen oder Geländereiten absolvieren. Bei diesem Reitabzeichen soll geprüft werden, ob du dich auf einem sicheren “E-Niveau” befindest.
Als Voraussetzung zur Teilnahme musst du im Besitz des Pferdeführerscheins Umgang/Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 sein und am Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Dein Pferd, welches du in der Prüfung vorstellst, muss mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass es den Prüfungsanforderungen genügt.
Die Anforderungen und Inhalte des RA 5 sind:
- Dressurreiterprüfung Kl. E: Einzeln oder zu zweit, Hilfszügel erlaubt, Reiten ohne Steigbügel in allen drei Grundgangarten
- Stilspringprüfung Kl. E mit mindestens 6 Hindernissen, Überprüfung des leichten Sitzes
RA 5 Disziplinspezifisch Dressur:
- Dressurreiterprüfung Kl. A
- Reiten im leichten Sitz über Bodenricks
RA 5 Disziplinspezifisch Springen:
- Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden
- Stilspringprüfung der Kl. A
RA 5 Disziplinspezifisch Gelände:
- Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Geländepferden
- Stilgeländeritt Klasse E/A
Stationsprüfung:
- Prüfungsgespräch zur Praxis, Reitlehre
- Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
- Kenntnisse zur Unfallverhütung
- Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen, systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Reitabzeichen 4
Möchtest du in deiner Turniersportkarriere weiterkommen, wirst du früher oder später mit dem RA 4 (früher DRA Kl. III) konfrontiert werden. Dies benötigst du, um dich in die Leistungsklasse 5 einstufen zu lassen und in höheren Klassen zu starten.
Als Voraussetzung zur Teilnahme musst du im Besitz des Reitabzeichens 5 sein und am Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Dein Pferd, welches du in der Prüfung vorstellst, muss mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass es den Prüfungsanforderungen genügt.
Die Anforderungen und Inhalte des RA 4 sind:
- Dressurreiterprüfung Kl. A: Einzeln oder zu zweit, Hilfszügel nicht erlaubt
- Stilspringprüfung Kl. A mit Standardanforderungen
RA 4 Disziplinspezifisch Dressur:
- Dressurreiterprüfung Kl. L auf Trense
- Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
RA 4 Disziplinspezifisch Springen:
- Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden
- Stilspringprüfung der Kl. A** mit Standardanforderungen
RA 4 Disziplinspezifisch Gelände:
- Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Geländepferden
- Stilgeländeritt Klasse A
Stationsprüfung:
- Prüfungsgespräch zur Praxis, Reitlehre
- Fitness des Reiters
- Grundausrüstung eines Reitpferdes
Reitabzeichen 3
Dieser Zwischenschritt wurde bei der Neuerung des Reitabzeichens-Systems hinzugefügt. Durch die Dressurreiter-L soll der recht große Schritt von Dressurreiter-A (RA 4) zur Dressurreiter-L auf Kandare (RA 2) überbrückt werden. Im Springen wird dies durch ein Stilspringen-A** erreicht. Dieses Reitabzeichen ist nicht mehr zwingend notwendig, um höhere Leistungsklassen zu erreichen. Dies kann auch über Erfolge im Turniersport geschehen.
Als Voraussetzung zur Teilnahme musst du im Besitz des Reitabzeichens 4 sein und am Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Dein Pferd, welches du in der Prüfung vorstellst, muss mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass es den Prüfungsanforderungen genügt. Beim Reitabzeichen 3 disziplinspezifisch allerdings musst du darauf achten, dass dein Pferd mindestens 6 Jahre alt ist.
Die Anforderungen und Inhalte des RA 3 sind:
- Dressurreiterprüfung Kl. L auf Trense, einzeln geritten
- Stilspringprüfung Kl. A** mit Standardanforderungen
RA 3 Disziplinspezifisch Dressur:
- Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense (Anforderungen gemäß Aufgabe der Klasse L** des Aufgabenhefts)
RA 3 Disziplinspezifisch Springen:
- Stilspringprüfung Klasse L mit Standardanforderungen
RA 3 Disziplinspezifisch Gelände:
- Stilgeländeritt Klasse L
Stationsprüfung:
- Prüfungsgespräch zur Praxis, Reitlehre
- Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport
- Trainingslehre (Kondition, Koordination)
Reitabzeichen 2
Das Reitabzeichen 2 gleicht dem alten DRA Kl. II. Auch dieses Reitabzeichen kann durch Turniererfolge ersetzt werden.
Als Voraussetzung zur Teilnahme musst du im Besitz des Reitabzeichens 3 sein und am Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Dein Pferd, welches du in der Prüfung vorstellst, muss mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass es den Prüfungsanforderungen genügt. Beim Reitabzeichen 2 disziplinspezifisch allerdings musst du darauf achten, dass dein Pferd mindestens 6 Jahre alt ist.
Die Anforderungen und Inhalte des RA 2 sind:
- Dressurreiterprüfung Kl. L auf Kandare, einzeln geritten
- Stilspringprüfung Kl. L mit Standardanforderungen
RA 2 Disziplinspezifisch Dressur:
- Dressurreiterprüfung Klasse M auf Kandare
RA 2 Disziplinspezifisch Springen:
- Stilspringprüfung Klasse M mit Standardanforderungen
Stationsprüfung:
- Prüfungsgespräch zur Praxis, Reitlehre
- Verpassen der Ausrüstungsgegenstände (insbesondere Gebiss/Kandare)
- Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre
Reitabzeichen 1
Mit dem Reitabzeichen 1 hast du das höchste der zehn Reitabzeichen erreicht, welches in Form einer Prüfung absolviert werden kann.
Als Voraussetzung zur Teilnahme musst du im Besitz des Reitabzeichens 2 sein und am Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Dein Pferd, welches du in der Prüfung vorstellst, muss mindestens 6 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass es den Prüfungsanforderungen genügt. Beim Reitabzeichen 1 disziplinspezifisch allerdings musst du darauf achten, dass dein Pferd mindestens 7 Jahre alt ist.
Die Anforderungen und Inhalte des RA 1 sind:
- Dressurreiterprüfung Kl. M auf Kandare, einzeln geritten
- Stilspringprüfung Kl. M* mit Standardanforderungen
RA 1 Disziplinspezifisch Dressur:
- Dressurreiterprüfung Klasse S auf Kandare
RA 1 Disziplinspezifisch Springen:
- Springprüfung Klasse S*, gewertet wie eine Stilspringprüfung
Stationsprüfung:
- Prüfungsgespräch zur Praxis, Reitlehre
- Trainingslehre (Ursache/Wirkung)
Das Goldene Reitabzeichen
Das “Goldene” - der große Stolz vieler Turnierreiter, und das zu Recht. Dieses Abzeichen kannst du nämlich im Gegensatz zu den Reitabzeichen 10-1 nicht durch eine Prüfung, sondern nur durch sportliche Erfolge erwerben. Welche hierfür zählen, ist in der APO (Ausbildungsprüfungsordnung) festgelegt und wurde für 2020 nochmal überarbeitet.
Ab sofort gilt, dass die zählbaren Erfolge auf mindestens fünf verschiedenen Turnieren erbracht worden sein müssen. In der Dressur sind grundsätzlich nach wie vor zehn S-Siege erforderlich. Jedoch können diese durch Platzierungen an 2. bis 5. Stelle in S*** und S**** ersetzt werden.
Seit 2020 wurde diese Anzahl jedoch auf fünf beschränkt und das ist auch nur dann möglich, wenn der Reiter mindestens 68 % erreicht hat.
Das Goldene Reitabzeichen im Springen kann durch 10 Siege in Springprüfungen der Kl. S, darunter mindestens ein Sieg in S**, und 10 Platzierungen an 2. und 3. Stelle in S* erritten werden. Hierbei kann je ein Sieg in S* durch eine Platzierung an 2. bis 5. Stelle in S** und/oder S*** ersetzt werden. Der Sieg in der S**-Prüfung kann wiederum durch eine Platzierung an 2. bis 5. Stelle in S*** ersetzt werden.
Was bedeutet das für die alten Reitabzeichen?
Die alten Reitabzeichen werden in dem neuen System natürlich anerkannt. Mit Hilfe dieser Aufzählung weißt du wie:
Kleines Hufeisen → RA 9
Großes Hufeisen → RA 7
DRA Kl. IV → RA 5
DRA Kl. III → RA 4
DRA Kl. II → RA 2
DRA Kl. I → RA 1
Die Reitabzeichen dienen nicht nur den Turnierreitern, um sich in höhere Leistungsklassen einstufen zu lassen, sondern generell jedem Reiter zur Überprüfung der reiterlichen Fähigkeiten. Es ist außerdem eine gute Möglichkeit das theoretische Wissen aufzufrischen und zu erweitern. So kannst du dich ideal um deinen vierbeinigen Liebling kümmern.
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