Damit ein Hengst in der Zucht eingesetzt werden kann, muss er viel mehr Kriterien erfüllen als eine Stute. Der Grund dafür ist, dass sie potenziell auch deutlich mehr Nachkommen zeugen können als ihre weiblichen Vertreter. Damit die Zuchtpopulation stetig verbessert wird, selektieren die Verbände die Hengste stärker aus. Der erste Schritt für die Zuchtkarriere ist die Körung durch den zuständigen Zuchtverband. Wie eine Körung abläuft, wie die Hengstvorbereitung für die Körung aussieht, welche Kosten auf den Besitzer zukommen und wie es danach weitergeht, erfährst du in diesem Beitrag.
Was ist eine Hengstkörung?
Um einen Hengst offiziell in der Zucht einsetzen zu können, ist eine Körung verpflichtend. Die Voraussetzungen für die Körung legen die jeweiligen Zuchtverbände fest, welche die Veranstaltung dann auch durchführen. Bei Besitzern kommt häufig die Frage „Wann wird ein Hengst gekört?“ auf. Das Alter ist unabhängig vom Verband fest definiert: Der Hengst muss mindestens zwei Jahre alt sein, um gekört zu werden.
Eine weitere Voraussetzung, die in jedem Fall gilt, ist die Teilnahme an einer Hengstvorauswahl, die über die Körungszulassung entscheidet. Zudem dürfen beim Hengst keine Pferdekrankheiten vorliegen, welche die Zucht und seine Nachkommen beeinflussen. Um dies sicherzustellen, wird eine Körungsuntersuchung durchgeführt. Die Röntgenbilder dürfen maximal drei Monate alt sein und die Zuchtpapiere dienen als Nachweis für die Abstammung des Pferdes.
Wie läuft eine Körung ab?
Wenn du dich fragst „Wie kann ich meinen Hengst kören lassen?“, haben wir folgende Antwort für dich: Jedes Jahr richten alle Zuchtverbände Körungen aus, welche normalerweise als Sammelveranstaltung stattfinden, damit die Körkommission die teilnehmenden Hengste vergleichen kann. Hof- und Einzeltermine sind zwar auch möglich, hierfür muss jedoch extra ein Antrag gestellt werden.
Neben den üblichen Körungen gibt es auch Nachkörungen, welche vor allem für Hengste gedacht sind, die es beim ersten Anlauf nicht geschafft haben. Es werden dort aber oft auch Pferde vorgestellt, die schon in einem anderen Zuchtgebiet gekört wurden. Eine Körung in verschiedenen Gebieten bedeutet, dass der Hengst mehreren Stuten überregional zur Verfügung gestellt werden und somit für eine größere Anzahl von Nachkommen sorgen kann.
Wann genau eine Hengstkörung stattfindet, die Ergebnisse und Ansprechpartner findest du auf der Website des entsprechenden Zuchtverbandes. Wie die Anmeldung für eine Körung abläuft und welche Ausrüstung erlaubt ist, kannst du der Ausschreibung entnehmen. In der Regel sind nur an den Vorderbeinen des Pferdes weiße Bandagen oder Gamaschen sowie Hufglocken erlaubt.
Was kostet eine Körung?
Bei einer Hengstkörung sind die Kosten vom jeweiligen Zuchtverband abhängig. Bei einem Sammeltermin musst du mit folgenden Kosten rechnen: ca. 100 € bei der Vorauswahl, ca. 150 € Körgebühr und ca. 300 € für die Eintragung in das Hengstbuch I. Hofkörungen sind mit ca. 1.500 € pro Hengst deutlich teurer. Hinzu kommen dann noch die Kosten der Körkommission. Der jährliche Beitrag für anerkannte Hengste liegt bei etwa 150 €.
Hengst zur Körung vorbereiten
Damit die Hengstkörung erfolgreich abläuft, ist eine gute Vorbereitung essenziell. Wir geben dir ein paar Tipps, worauf du achten solltest, bevor du deinen Hengst kören lässt:
- Über die Voraussetzungen der Körung informieren
- Mindestens drei Monate vor der Körung mit dem Training beginnen
- Das kleine Einmaleins beibringen: sicher führen, anbinden, Hufe geben usw.
- Longieren (mit Gurt und Hilfszügel), Freispringen und Vormustern an der Hand üben
- Zähne vom Tierarzt und Hufe vom Schmied kontrollieren lassen
- Training möglichst abwechslungsreich gestalten
- Nicht überfordern
- Richtige Fütterung
- Regelmäßige Pferdepflege
Auf jeden Fall solltest du bereits Erfahrung in der Ausbildung von Jungpferden haben. Sei dir darüber bewusst, dass du es mit einem zweijährigen halbstarken Hengst zu tun hast, bei dem die Hormone auch mal verrücktspielen können. Deshalb ist es wichtig, dass du ihm von Anfang an beibringst, sich unterzuordnen, sonst kann es zu sehr gefährlichen Situationen kommen. Es ist außerdem immer ratsam, sich professionelle Hilfe für die Körungsvorbereitung zu holen und die Ratschläge vom Experten umzusetzen.
Kören beim Pferd: Beurteilung
Beurteilt werden die Pferde beim Kören nach den vom jeweiligen Zuchtverband festgelegten Rassemerkmalen. Diese umfassen das Vormustern der Hengste auf hartem Boden im Stand, Schritt und Trab an der Hand. Die Richter bewerten dabei die Qualität der Gangarten und den Körperbau. Im Anschluss findet oft noch Freispringen oder Freilaufen statt, wobei dann auch der Galopp sowie die Technik und das Vermögen am Sprung in die Beurteilung mit einfließt. Werden ältere Hengste vorgestellt, begutachten die Richter die Pferde auch an der Longe und unter dem Reiter.
Bei der Bewertung werden ganze und halbe Noten für das Pferd vergeben und das Endergebnis ergibt sich aus dem Durchschnitt der einzelnen Noten. Möglich sind drei verschiedene Ergebnisse:
- gekört: Gesamtnote mindestens 7,0 und keine Einzelnote unter 5,0
- gekört und prämiert: Gesamtnote mindestens 7,5 bei gemeinsamen Körveranstaltungen
- nicht gekört: Gesamtnote unter 7,0 oder Einzelnote unter 5,0 – der Hengst darf frühestens drei Monate nach der ersten Körung noch einmal bei der Nachkörung vorgestellt werden
Ob ein Hengst gekört wird oder nicht, entscheidet die Körkommission mit einfacher Mehrheit. Gibt es eine Stimmengleichheit, ist die Stimme des Kommissionsvorstehers ausschlaggebend. Das Ergebnis geben die Richter am Tag der Körung mündlich bekannt. Danach bekommt der Hengstbesitzer ein schriftliches Protokoll zugesandt, welches die Einzelnoten enthält. Wenn ein Hengst gekört wurde, wird das im Equidenpass vermerkt.
Wie geht es nach der Körung vom Hengst weiter?
Wenn ein Hengst gekört wurde, heißt das noch nicht automatisch, dass er für die Zucht zugelassen ist. Bevor es so weit ist, muss er erst noch eine Hengstleistungsprüfung (HLP) ablegen. Diese wird in Deutschland von der FN - der Deutschen Reiterlichen Vereinigung - koordiniert. Für Reitpferde gibt es drei verschiedene Arten von Prüfungen.
Bei der 14-tägigen Veranlagungsprüfung, welche immer im Frühjahr und Herbst stattfindet, werden drei- und vierjährige Hengste vorgestellt, die gekört oder nicht gekört sind. Beurteilt werden die drei Grundgangarten, die Rittigkeit und das Freispringen. Für alle Hengst gelten die gleichen Anforderungen, die dressur- und springbetont gezogenen Hengste werden jedoch in zwei voneinander unabhängigen Prüfungsdurchgängen bewertet.
Die 50-tägige Hengstleistungsprüfung findet im Herbst statt und richtig sich an alle drei- bis siebenjährige gekörte und nicht gekörte Hengste. Hier beurteilen die Richter die Hengste nach disziplinspezifischen Merkmalen und in unterschiedlichen Prüfungsdurchgängen. Die Anforderungen entsprechen dabei immer dem Alter der Pferde. Durch den langen Zeitraum können die Richter alle Hengste besser kennenlernen und deren Entwicklung beurteilen.
An den ersten beiden Tagen stellen die Reiter die Dressurpferde unter dem Sattel vor, wobei ihre Dressur- und auch Springveranlagung überprüft werden. Im zweiten Bewertungsteil werden die Grundgangarten und Rittigkeit unter dem Stations- und Fremdreiter sowie das Verhalten am Sprung unter dem Stationsreiter beurteilt. Dieser stellt die Dressurhengste am 49. Tag in einer altersentsprechenden Standardaufgabe vor, bevor dann am letzten Tag die Abschlussprüfung stattfindet. In dieser beurteilt ein zweiter Fremdreiter nochmals die Veranlagung und Rittigkeit der Pferde.
Bei den Springhengsten stehen an den ersten zwei Tagen einzelne Sprünge unter dem Reiter sowie Freispringen auf dem Programm. Auch hier folgt im zweiten Bewertungsteil die Beurteilung der Rittigkeit und Grundgangarten unter dem Stationsreiter. Zudem springt ein Fremdreiter einen Parcours und benotet die Rittigkeit sowie die Veranlagung als Springpferd. Am vorletzten Tag steht Gymnastikspringen an und an Tag 50 muss jeder Springhengst einen dem Alter entsprechenden Standardparcours absolvieren, der bewertet wird. Im Anschluss geben die Richter ihre endgültige Beurteilung der Hengste ab.
Die letzte Variante ist die dreitätige Sportprüfung, in der nur vier- und fünfjährige gekörte Hengste dabei sind. Angeboten werden die Prüfungen in den Disziplinen „Dressur“, „Springen“ und „Vielseitige Veranlagung“. Die Dressur- und Springhengste werden einmal vierjährig und einmal fünfjährig bei der Sportprüfung geprüft. Die vielseitig veranlagten Hengste müssen einmal im Frühjahr und einmal im Herbst teilnehmen.
In allen Disziplinen werden die Anforderungen altersentsprechend gesetzt. So erfolgt die Bewertung der dreijährigen Dressurhengste auf dem Niveau einer Reitpferdeprüfung und die dreijährigen Springhengste müssen einen Trainingsparcours absolvieren. Die Vierjährigen werden ähnlich einer Spring- bzw. Dressurpferdeprüfung der Klasse A, die Fünfjährigen der Klasse L und die Sechs- und Siebenjährigen der Klasse M bewertet. Mehr über die verschiedenen Schwierigkeitsklassen der Dressur kannst du in unserem Blogbeitrag zu den Dressurklassen und Dressurlektionen nachlesen.
Um die HLP zu bestehen, muss der Hengst eine Endnote von mindestens 7,8 erreichen. Gelingt dies nicht, besteht die Möglichkeit, die Hengstleistungsprüfung einmal zu wiederholen. Jeder Hengst, der die Prüfung bestanden hat, wird ins Hengstbuch I eingetragen und gilt damit offiziell als Zuchthengst. Wie du den passenden Deckhengst für deine Stute findest, kannst du in unserem Beitrag „Der Traum vom eigenen Fohlen“ nachlesen.
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